Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Allgemeines
1) Die nachstehenden Lieferungs- und Zahlungsbedingungen liegen allen unseren Lieferanten zugrunde. Entgegenstehende Bedingungen des Bestellers werden hierdurch ausgeschlossen, auch wenn sie nachträglich in Auftragsbestätigungen enthalten sein sollten. Abweichende Bedingungen erhalten nur dann Wirksamkeit, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich von uns anerkannt worden sind.
2) Unsere Angebote sind freibleibend. Vertragsabschlüsse kommen erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung durch uns zustande. Nebenabreden gelten nur bei schriftlicher Bestätigung.
Preise und Zahlungsbedingungen
1) Unsere Preise verstehen sich ausschließlich Verpackung, Versandspesen, Zoll, Steuern usw., jedoch zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2) Zahlung ist innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum vorzunehmen.
3) Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum gewähren wir 2% Skonto.
4) Die vorstehenden Zahlungskonditionen gelten nicht für Reparatur-/Mietrechnungen. Diese Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
5) Erfolgt keine Zahlung innerhalb der Zahlungsfristen, werden Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.
6) Wir sind nicht verpflichtet, Schecks und Wechsel entgegenzunehmen. Werden sie entgegengenommen, gelten sie erst mit der Einlösung als Zahlung. Einziehungs- und Diskontspesen gehen zu Lasten des Käufers.
Lieferung und Versand
1) Angegebene Lieferzeiten sind für uns unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich abgesichert sind.
2) Unsere Liefertermine sind grundsätzlich abgehend ab Werk zu verstehen. Durch nachträgliche Änderungen oder Ergänzungswünsche des Bestellers verlängert sich die Lieferzeit in angemessener Weise.
3) Die Ausführung von Lieferungen setzt die – jeweils rechtzeitige – Beantwortung aller Rückfragen, Übersendung aller erforderlichen oder angeforderten Zeichnungen und Dateien bzw. beizustellender Werksteile, Erteilung aller erforderlichen Freigaben und Genehmigungen voraus. Ansonsten verlängert sich die Lieferzeit entsprechend.
4) Nach Ablauf von 3 Monaten ist der Käufer berechtigt, nach schriftlich erfolgter Setzung einer Nachfrist von mindestens zwei Wochen vom Vertrag zurückzutreten. Weitergehende Rechte, insbesondere die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen, ist in diesem Fall ausgeschlossen.
5) Soweit eine Lieferzeit verbindlich zugesichert worden ist, entfällt eine Lieferverpflichtung von uns in Fällen höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Betriebsstörungen bei uns oder unseren Vorlieferanten, auch im Falle der Nichtbelieferung aus welchem Grund auch immer seitens der Vorlieferanten. Der Käufer ist zum Rücktritt berechtigt, nachdem er zuvor eine Nachfrist von mindestens zwei Wochen schriftlich gesetzt hat. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
6) Eine Frist bzw. ein Termin gilt als eingehalten, wenn die Sendung innerhalb der Frist bzw. zum vereinbarten Termin zum Versand gebracht, ihre Versandbereitschaft mitgeteilt bzw. abgeholt worden ist.
7) Wir sind nur zur Ausführung und Lieferung verpflichtet, wenn der Kunde alle vereinbarten Zahlungen geleistet hat. Werden Zahlungen verspätet geleistet, können sich die Lieferfristen entsprechend verlängern.
8) Der Versand erfolgt – auch bei frachtfreier Lieferung – auf Gefahr des Käufers. Transport- und sonstige Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch und gehen zu Lasten des Käufers.
Eigentumsvorbehalt
1) Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises.
2) Der Besteller ist jedoch berechtigt, im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes die von uns gelieferten Waren zu veräußern. Der Besteller tritt bereits jetzt alle Ansprüche, die er aus der Veräußerung der von uns gelieferten Waren erlangt, an uns ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
3) Werden von uns gelieferte Waren mit anderen Waren vermischt, verarbeitet oder mit anderen Waren verbunden, so erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf diese Waren, und zwar erlangen wir an der neu hergestellten Sache einen Miteigentumsanteil, der dem Verhältnis des Wertes unserer Waren an dem Wert der gesamten Sache entspricht. In diesem Umfang gelten bei Weiterveräußerung auch die Kaufpreisforderungen von Besteller an uns bereits jetzt als abgetreten.
4) Wir sind jederzeit berechtigt, die Abtretung Dritten gegenüber offenzulegen.
Gewährleistung
1) Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Lieferung schriftlich geltend zu machen. Maßgeblich ist dabei der Eingang bei uns.
2) Bei rechtzeitig erfolgter Mängelrüge hat der Käufer nur Anspruch auf Nachbesserung oder Umtausch der mangelhaften Sachen, und zwar nach unserer Wahl. Die mangelhaften Stücke sind uns zur Verfügung zu stellen.
3) Ein Anspruch auf Minderung des Kaufpreises oder Wandlung besteht nicht.
4) Ist Nachbesserung oder Umtausch nicht möglich, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Käufer hat in diesem Fall keinen Schadenersatzanspruch.
5) Wir haften nicht für Schäden, die bei der Verarbeitung oder sonstigen Verwendungen der gelieferten Erzeugnisse entstehen. Wir haften auch nicht für die Eignung der Erzeugnisse für den vom Käufer vorgesehenen Zweck, soweit nicht ausdrücklich zugesichert.
Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnungsrecht
Ein Zurückbehaltungsrecht hinsichtlich des Kaufpreises besteht nur insoweit, als Mängel von uns anerkannt worden sind, längstens aber bis zur Nachbesserung bzw. zum Zeitpunkt des Umtausches. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere, sofern es sich um Ansprüche handelt, die mit der Lieferung der Ware im Einzelfall nichts zu tun haben.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort,Gerichtsstand
1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts.
2) Erfüllungsort ist stets der Geschäftssitz der Kunststofftechnik Weißbach GmbH.
3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus den Vertragsbeziehungen ist das Amtsgericht Chemnitz.
Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Gültigkeit der übrigen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen sollen solche treten, die deren wirtschaftlichem Inhalt entsprechen.